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Förderung der Privatrente zur Berechnung der Förderung der Privatrente (Riester-Rente)

Thematik Riester-Rente

Wir als 1ALL AG arbeiten nach § 93 HGB (Handelsgesetzbuch), d.h. wir sind ausschliesslich Ihnen, unseren Kunden, gegenüber verpflichtet. Basierend hierauf erlauben wir uns Ihnen den nachfolgenden Artikel zur Verfügung zu stellen, der auch das Meinungsbild der beratenden Juristen der 1ALL AG sowie unserer eigenen Task-Force wiedergibt.

Natürlich haben auch wir uns auf die Situation eingestellt und haben innerhalb unseres Vergleichsrechners Ihnen einen „Förderungsrechner“ informativ zur Verfügung gestellt.

Abschlüsse im Bereich „Riester-Rente“ lehnen wir so lange ab, bis das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) mit Sitz in Berlin, geprüfte und zertifizierte Produkte frei gegeben hat. Wir erwarten dies für den Anfang des Jahres 2002.

Wir bieten Ihnen an sich im 1ALL Newsletter anzumelden, der Sie über den Fortgang der Thematik zeitgereicht informieren wird.

Berlin (ddp)

Fonds, Bausparplan, Versicherung – was darf es denn sein? Die privaten Versicherungsunternehmen haben einiges im Angebot, um den Bundesbürgern einen privaten Altersvorsorgevertrag schmackhaft zu machen. Wer will im Alter schon gern die Mark zweimal umdrehen müssen, zumal es mit der gesetzlichen Rente nicht dann nicht mehr so üppig sein wird. Auf Plakaten, in Briefen und im Internet werben die Versicherungen  seit Verabschiedung der Rentenreform aggressiv für neue Produkte und Anlageformen. Schliesslich dürfte man sich nicht das Geld entgehen lassen, dass der Staat jedem einzelnen bei der Privatvorsorge schenke. Die Zertifizierung entsprechender Produkte hat aber erst begonnen. Verbraucherschützer warnen daher vor übereilten Abschlüssen. Geduld kann bare Münze sein.

Eine Entscheidung für eine Anlageform hat bis Ende 2002 Zeit. Denn die ab Januar gewährten staatlichen Zulagen und Steuervorteile können das ganze Jahr über rückwirkend in Anspruch genommen werden. Doch die Unternehmen lassen nicht locker. Sie ködern potenzielle Kunden mit der Behauptung, dass Ihr Produkt schon jetzt den Kriterien entspricht. Laut einer Studie hat bereits jeder zweite Bürger ein Angebot über eine private Vorsorge erhalten. 15 Prozent haben schon mit einem Berater gesprochen.

Ob sich das Produkt wirklich mit den Anforderungen des im Mai verabschiedeten Gesetzes zur privaten Alterssicherung deckt, kann zum jetzigen Zeitpunkt kein Anbieter garantieren. Darauf machen Verbraucherschützer, die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und Bundesarbeitsminister Walter Riester  seit Wochen aufmerksam. Fachleute raten dazu, in Ruhe die Angebote abzuwarten und die Produkte auf dem Markt zu vergleichen. Dies ist laut Verbraucherschutz-Experte Volker Pietsch schon deswegen notwendig, weil selbst das amtliche Zertifikat kein Garant für Qualität und Wirtschaftlichkeit ist. Ebenso ist nicht sichergestellt, ob die Zusagen – etwa eine lebenslange Auszahlung – eingehalten werden.

„Das Siegel besagt lediglich, dass die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind“, betont Karl Leute vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV), das am 01. August mit der Zertifizierung begonnen hat. Der ursprüngliche Plan der Bonner Behörde sah vor, im Dezember den „Güte-Stempel“ einheitlich auf die Produkte zu verteilen. Finanzminister Hans Eichel drückt nun aber auf Tempo. Schon im Oktober will er die ersten Zertifikate sehen. Das wäre nach Ansicht von Verbraucherschützern „fatal“. Die Unternehmen könnten dann uneinheitlich mit dem Siegel die Werbetrommel rühren. Die Folge: ein Wettbewerb unter ungleichen Bedingungen.

Im Kampf gegen dieses unlautere Gebahren haben Verbraucherschützer bereits einen Sieg errungen. Die Verbraucherzentrale NRW stoppte durch Abmahnungen und Einstweilige Verfügungen die unzulässigen Werbeaktionen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg erreichte, dass eine Sparkasse und eine Versicherung Unterlassungserklärungen abgeben mussten. Die Plakate sind daher weitgehend aus der Öffentlichkeit verschwunden.

Allen Opfern zweifelhafter Werbestrategien raten die NRW-Verbraucherschützer, den Vertrag „rückwirkend“ zu kündigen. Als Grund reiche eine „fehlerhafte Aufklärung durch den Versicherungsvermittler“. Wer nämlich einen Vertrag mit schlechter Anlaufrendite hat, verliert am Ende unter Umständen mehr, als die Riester-Prämie einbringt.

DDP-Monitor: xpl 0243, 02.August, 11.56 Uhr